Die Eltern verpflichten sich, mit dem Monat der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung einen Elternbeitrag zu leisten, der in der Elternbeitragsvereinbarung festgelegt ist. Der Kindergartenbeitrag wird am 1. jedes Monats eingezogen. Bei längerer Krankheit des Kindes und bei Abwesenheit aus anderen Gründen ist der volle Beitrag zu entrichten.
Elternbeiträge ab 01.10.2024
Buchungszeit |
Grundbeitrag unter 3 Jahren |
Grundbeitrag ab 3 Jahren |
1 – 2 Stunden |
nicht möglich |
nicht möglich |
2 – 3 Stunden |
nicht möglich |
nicht möglich |
3 – 4 Stunden |
180,00 € |
nicht möglich |
4 – 5 Stunden |
210,00 € |
130,00 € |
5 – 6 Stunden |
240,00 € |
150,00 € |
6 – 7 Stunden |
270,00 € |
170,00 € |
7 – 8 Stunden |
300,00 € |
190,00 € |
8 – 9 Stunden |
330,00 € |
210,00 € |
9 – 10 Stunden |
360,00 € |
220,00 € |
Für alle Kinder |
plus Frühstücks- und Getränkegeld |
Der Freistaat Bayern unterstützt die Familien mit 100,00 € Zuschuss für die Kindergartenkinder. Dieser Zuschuss wird bei den Elternbeiträgen jeweils ab dem 01.09. des Jahres in dem das Kind drei Jahre alt wird, angerechnet. Für die Krippenkinder können die Eltern beim Bezirk Oberfranken ebenfalls einen Zuschuss von 100,00 € beantragen, dieser Zuschuss ist allerdings einkommensabhängig und wird direkt vom Bezirk an die Eltern ausgezahlt.